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Die Person, die folgenden Posten innehat und folgende Aufgaben wahrnimmt, wird in Vertretung der Kommission zu einem Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Arzneimittel-Agentur ernannt: Die Person, die folgenden Posten innehat und folgende Aufgaben wahrnimmt, wird zum Stellvertreter ernannt:
der Generaldirektor der Generaldirektion Unternehmen und Industrie.
der Direktor der Direktion, die für die Zulassung von Arzneimitteln auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Generaldirektion Unternehmen und Industrie zuständig ist.
Der auf der Grundlage von Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 ernannte Exekutivdirektor behält die Stelle des Exekutivdirektors mit den in Artikel 22…
Mit Wirkung vom 20. Dezember 2018 fungiert der auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 ernannte Verwaltungsdirektor als Direktor und nimmt die…
Der Direktor der Agentur wird vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission im Anschluss an eine Aufforderung zur Interessensbekundung im…
Der Generaldirektor der GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU teilt dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses…
Gemäß Artikel 65 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 gehören dem Verwaltungsrat der Europäischen Arzneimittel-Agentur (nachstehend „die Agentur“) zwei Vertreter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.