Erwägungsgrund 40 32025R2434
Die mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs bleibt dieselbe juristische Person und wird alle ihre Tätigkeiten und Verfahren fortsetzen —
Die mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs bleibt dieselbe juristische Person und wird alle ihre Tätigkeiten und Verfahren fortsetzen —