Art. 2 32023D0841BESCHLUSS (EU) 2023/841 DER KOMMISSION vom 19. April 2023 zur Ernennung der Vertreter der Kommission im Verwaltungsrat und im Haushaltsausschuss des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Dieser Beschluss gilt für die Personen, die zum Zeitpunkt der Annahme dieses Beschlusses die in Artikel 1 genannten Posten vorübergehend oder ständig innehaben,…
Art. 1 Nr. 1 32016D0359BESCHLUSS (GASP) 2016/359 DES RATES vom 10. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 15. September 2016.“
Art. 1 Nr. 1 32017D0445BESCHLUSS (GASP) 2017/445 DES RATES vom 13. März 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 15. September 2017.“