Erwägungsgrund 23 32021D2121
Die Kommission sollte Ausnahmeregelungen vorbehaltlich der in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Bedingungen und Garantien vorsehen.
Die Kommission sollte Ausnahmeregelungen vorbehaltlich der in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Bedingungen und Garantien vorsehen.