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Gemäß Artikel 49 Absatz 6 Buchstaben a und b der Haushaltsordnung können abweichend von Absatz 49 Absatz 1 Mittel für Pilotprojekte experimenteller Art, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden, und — im Anwendungsbereich des EG-Vertrags — Mittel für vorbereitende Maßnahmen, die auf die Erarbeitung von Vorschlägen für künftige Maßnahmen abstellen, ohne Basisrechtsakt verwendet werden, sofern die Gemeinschaften oder die Europäische Union für die zu finanzierende Maßnahme die Befugnis hat.
Gemäß Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a der Haushaltsordnung können Mittel für Pilotprojekte experimenteller Art, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer…
Gemäß Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (im Folgenden die „Haushaltsordnung“) können Haushaltsmittel für eine Maßnahme der…
Mittel, die nach Artikel 49 Absatz 2 Buchstabe a) der Haushaltsordnung ohne Basisrechtsakt verwendet werden können, müssen dennoch unter einen…
Um die begünstigten Länder auf die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Prioritätsachse 2 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vorzubereiten, wird Hilfe nach…
Zum anderen sollte auf Antrag des Europäischen Parlaments eine Studie (Pilotvorhaben im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 der Haushaltsordnung) zur Analyse der…
Unter Berücksichtigung der positiven Evaluierung der Ergebnisse der Pilotstudien kann die Kommission Durchführungsrechtsakte in Bezug auf die in Absatz 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.