Erwägungsgrund 58 32024R2509
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Anweisungsbefugten sowie die von ihnen zu beachtenden Verfahrensgrundsätze sollten festgelegt werden. Die bevollmächtigten Anweisungsbefugten sollten dafür sorgen, dass die nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten und ihre Bediensteten Informationen und Schulungen über die Kontrollstandards und einschlägige Methoden und Techniken erhalten und dass Maßnahmen ergriffen werden, um das Funktionieren des Kontrollsystems sicherzustellen. Die bevollmächtigten Anweisungsbefugten sollten gegenüber ihrem Unionsorgan einen jährlichen Tätigkeitsbericht erstatten. Dieser Bericht sollte die erforderlichen Finanz- und Verwaltungsinformationen enthalten, um die Zuverlässigkeitserklärung dieses Anweisungsbefugten über die Ausführung seiner Pflichten zu untermauern, einschließlich Informationen über die Gesamtleistung der abgeschlossenen Vorgänge. Belege für abgeschlossene Vorgänge sollten mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Die verschiedenen Arten des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten Gegenstand eines Sonderberichts des bevollmächtigten Anweisungsbefugten gegenüber dem betreffenden Unionsorgan und eines Berichts jenes Unionsorgans gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat sein, da diese Verfahren Abweichungen von den üblichen Gewährungsverfahren darstellen.