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Der Rat erlässt einen Beschluss mit Bestimmungen zur Anwendung dieses Beschlusses.
das Datum, ab dem dieser Beschluss gilt.
Dieser Beschluss wird unbeschadet und unter Beachtung folgender Vorschriften umgesetzt und angewandt:
Dieser Beschluss wird gemäß den Verträgen angewandt.
Der Wortlaut der Regelungen ist diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 20 erhält folgende Fassung: Sofern in dem vorliegenden Beschluss nichts anderes bestimmt ist, finden die folgenden Rechtsvorschriften wie folgt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.