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Dieser Beschluss gilt für Dokumente, die sich im Besitz des Rates befinden und von ihm erstellt wurden, sofern diese vom Rat veröffentlicht wurden.
Dieser Beschluss gilt nicht für Dokumente, die sich im Besitz des Rates befinden und von ihm erstellt wurden, deren Weiterverwendung der Rat nicht gestatten kann, weil sie
geistiges Eigentum Dritter sind oder
Zugangsregelungen der Mitgliedstaaten unterliegen.
Dieser Beschluss wird unbeschadet und unter Beachtung folgender Vorschriften umgesetzt und angewandt:
der Vorschriften für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates ,
der Vorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit zu Ratsdokumenten und insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und
der Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen und insbesondere des Beschlusses 2013/488/EU des Rates .
vorhandenen Dokumenten im Besitz öffentlicher Stellen der Mitgliedstaaten;
Dieser Beschluss gilt für das Schriftgut und die Archive der Kommission, unabhängig von Form, Medium, Alter und Ort. Er kann durch besondere Vereinbarung auch…
Dieser Beschluss gilt für alle Dienststellen der Kommission und findet in allen Räumlichkeiten der Kommission innerhalb und außerhalb der Europäischen Union…
Der Gegenstand und der Geltungsbereich dieses Beschlusses sind in Artikel 1 des Beschlusses (EU, Euratom) 2017/46 festgelegt.
Dieser Beschluss legt Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 durch den Rat und das GSR sowie weitere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.