Erwägungsgrund 3 32018D0934
Der Rat hat am 9. Juni 2011 gemäß dem geltenden Schengen-Bewertungsverfahren festgestellt, dass Bulgarien und Rumänien die Voraussetzungen in allen Bereichen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf Luftgrenzen, Landgrenzen, polizeiliche Zusammenarbeit, Datenschutz, SIS, Seegrenzen und Visa erfüllen.