Erwägungsgrund 69 32024R1620
Die Vorschriften für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Behörde sowie für die Vorlage der Jahresrechnung der Behörde sollten hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der EUStA und der Wirksamkeit der OLAF-Untersuchungen den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission entsprechen.