Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Netz kann mit anderen Stellen, die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Kriminalprävention besitzen, zusammenarbeiten, wenn dies der Erreichung seiner Ziele dienlich ist.
Die Polizeibehörden haben mit dem Polizeivollzugsdienst bei der Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten und die zuständigen Polizeidienststellen unverzüglich über…
Die Polizeidienststellen haben mit den Polizeibehörden im Sinne von § 1 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes zusammenzuarbeiten und diese unverzüglich über…
Kriminalprävention, Bekämpfung grenzüberschreitender, schwerer und organisierter Kriminalität einschließlich des Terrorismus sowie bessere Koordinierung und…
Es fördert die Zusammenarbeit, die Kontakte sowie den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den auf dem Gebiet der Kriminalprävention tätigen Akteuren.
Das Netz trägt unter Berücksichtigung der Kriminalpräventionsstrategie der Europäischen Union zur Weiterentwicklung der verschiedenen Aspekte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.