Erwägungsgrund 4 32009D0902
Bei der 2008/2009 durchgeführten externen Bewertung des Europäischen Netzes für Kriminalprävention wurden Möglichkeiten für den Ausbau des Netzes ermittelt und vom ENKP-Direktorium gebilligt; es ist daher erforderlich, den Beschluss 2001/427/JI aufzuheben und durch einen neuen Ratsbeschluss über das Netz zu ersetzen.