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In Vorbereitungsgremien, die in diesem Beschluss nicht aufgeführt sind, wird der Vorsitz nach Artikel 2 des Beschlusses des Europäischen Rates wahrgenommen.
Darüber hinaus sollte in diesen Durchführungsmaßnahmen speziell geregelt werden, wer den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige…
Vorbereitungsgremien, deren Vorsitz sich nach einem anderen System richtet als dem halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz, sollten nach Artikel 2 Absatz 3 des…
Der Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) wird nach den Vorschriften in Anhang II wahrgenommen.
Der Vorsitz in den in Anhang III aufgeführten Vorbereitungsgremien des Rates wird von den in jenem Anhang aufgeführten festen Vorsitzen wahrgenommen.
Bei der Vorbereitung der Tagungen des Rates in den Zusammensetzungen, in denen er einmal je Halbjahr im ersten Quartal zusammentritt, wird der Vorsitz in den…
Gewählter Vorsitzender Wirtschafts- und Finanzausschuss Beschäftigungsausschuss Ausschuss für Sozialschutz Militärausschuss Ausschuss für Wirtschaftspolitik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.