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Der Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) wird nach den Vorschriften in Anhang II wahrgenommen.
Der Vorsitz in den in Anhang III aufgeführten Vorbereitungsgremien des Rates wird von den in jenem Anhang aufgeführten festen Vorsitzen wahrgenommen.
Darüber hinaus sollte in diesen Durchführungsmaßnahmen speziell geregelt werden, wer den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige…
In Vorbereitungsgremien, die in diesem Beschluss nicht aufgeführt sind, wird der Vorsitz nach Artikel 2 des Beschlusses des Europäischen Rates wahrgenommen.
Der Vorsitz im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten wird von einem Vertreter des Mitgliedstaats wahrgenommen, der den Vorsitz…
Vorbereitungsgremien, deren Vorsitz sich nach einem anderen System richtet als dem halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz, sollten nach Artikel 2 Absatz 3 des…
Gewählter Vorsitzender Wirtschafts- und Finanzausschuss Beschäftigungsausschuss Ausschuss für Sozialschutz Militärausschuss Ausschuss für Wirtschaftspolitik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.