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Mit dem Beschluss 2009/908/EU hat der Rat Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses 2009/881/EU des Europäischen Rates festgelegt. Die Vorbereitungsgremien, deren Vorsitz sich nach einem anderen System richtet als dem halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz, sind, wie in Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses 2009/881/EU des Europäischen Rates vorgesehen, in Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU aufgeführt.
Mit dem Beschluss 2009/908/EU hat der Rat Maßnahmen zur Durchführung des Beschlusses 2009/881/EU festgelegt. Die Vorbereitungsgremien des Rates, deren Vorsitz…
Vorbereitungsgremien, deren Vorsitz sich nach einem anderen System richtet als dem halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz, sollten nach Artikel 2 Absatz 3 des…
In Vorbereitungsgremien, die in diesem Beschluss nicht aufgeführt sind, wird der Vorsitz nach Artikel 2 des Beschlusses des Europäischen Rates wahrgenommen.
Gemäß Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU zählt die Arbeitsgruppe „Rechtsinformatik“ zu den Vorbereitungsgremien des Rates, deren Vorsitz vom…
Darüber hinaus sollte in diesen Durchführungsmaßnahmen speziell geregelt werden, wer den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige…
Der Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) wird nach den Vorschriften in Anhang II wahrgenommen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.