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Mit dem Beschluss 2009/908/EU hat der Rat Maßnahmen zur Durchführung des Beschlusses 2009/881/EU festgelegt. Die Vorbereitungsgremien des Rates, deren Vorsitz sich nach einem anderen System richtet als dem halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz, werden gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses 2009/881/EU in Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU aufgeführt.
Mit dem Beschluss 2009/908/EU hat der Rat Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses 2009/881/EU des Europäischen Rates festgelegt. Die…
Vorbereitungsgremien, deren Vorsitz sich nach einem anderen System richtet als dem halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz, sollten nach Artikel 2 Absatz 3 des…
Gemäß Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU zählt die Arbeitsgruppe „Rechtsinformatik“ zu den Vorbereitungsgremien des Rates, deren Vorsitz vom…
In Vorbereitungsgremien, die in diesem Beschluss nicht aufgeführt sind, wird der Vorsitz nach Artikel 2 des Beschlusses des Europäischen Rates wahrgenommen.
In Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU wird folgendes Vorbereitungsgremium in die Liste „Gewählter Vorsitzender“ eingefügt: „Ausschuss für den Europäischen…
Der Vorsitz in den in Anhang III aufgeführten Vorbereitungsgremien des Rates wird von den in jenem Anhang aufgeführten festen Vorsitzen wahrgenommen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.