Erwägungsgrund 8 32009D0914
Es ist angebracht, dass Liechtenstein zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten beiträgt. Da das Protokoll am 28. Februar 2008 unterzeichnet wurde, wird es jedoch als angemessen erachtet, dass es zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für die Einrichtung des C.SIS ab dem 1. Januar 2008 beitragen sollte. Es wird auch als angebracht angesehen, dass es zu den Betriebskosten ab dem 1. Januar 2010 beiträgt.