Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Erfahrung seit Inkrafttreten des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich vom 26. Juli 1995 (nachstehend „ZIS-Übereinkommen“ genannt) hat gezeigt, dass die Nutzung des Zollinformationssystems allein für Zwecke der Feststellung und Unterrichtung, der verdeckten Registrierung oder der gezielten Kontrolle nicht umfassend der Zielsetzung dieses Systems, die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von schweren Zuwiderhandlungen gegen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu unterstützen, Rechnung trägt.
Ab dem 27. Mai 2011 ersetzt dieser Beschluss das ZIS-Übereinkommen sowie das Protokoll vom 12. März 1999 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die…
Zweck des Zollinformationssystems ist es, nach Maßgabe dieses Beschlusses die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung…
Nichtsdestoweniger hat die Erfahrung seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 515/97 gezeigt, dass die Nutzung des ZIS allein für Zwecke der Feststellung und…
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (nachstehend…
Der Beschluss 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (ABl. L 323 vom 10.12.2009, S. 20, L 234…
Das Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich wurde durch folgende Protokolle ergänzt: — Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.