Erwägungsgrund 3 32009D0942
Weder in dem Abkommen noch im Beschluss 2006/325/EG ist geregelt, nach welchem Verfahren die Gemeinschaft ihre Zustimmung zum Abschluss eines solchen völkerrechtlichen Übereinkommens durch Dänemark erteilt.
Weder in dem Abkommen noch im Beschluss 2006/325/EG ist geregelt, nach welchem Verfahren die Gemeinschaft ihre Zustimmung zum Abschluss eines solchen völkerrechtlichen Übereinkommens durch Dänemark erteilt.