Beschluss des Rates vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/325/EG zwecks Festlegung eines Verfahrens zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (2009/942/EG)
Der Beschluss 2006/325/EG sollte entsprechend geändert und ein derartiges Verfahren vorgesehen werden.
Erwägungsgrund 6 32009D0942
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