Beschluss des Rates vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/325/EG zwecks Festlegung eines Verfahrens zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (2009/942/EG)
Daher sollte ein Verfahren zur Umsetzung des Artikels 5 Absatz 2 des Abkommens festgelegt werden. Durch das Verfahren sollte sichergestellt werden, dass Entscheidungen zur Erteilung der Zustimmung der Gemeinschaft rasch getroffen werden können.
Erwägungsgrund 4 32009D0942
Erwägungsgrund 4 32009D0942Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen