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Im Zusammenhang mit Muschelkrankheiten gewährt die Union dem Institut IFREMER, La Tremblade, Frankreich, eine Finanzhilfe für die Funktionen und Aufgaben gemäß Anhang VI der Richtlinie 2006/88/EG. Die Finanzhilfe der Union beläuft sich für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 auf 100 % der beihilfefähigen Ausgaben dieses Instituts gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1754/2006 im Rahmen des Arbeitsprogramms mit einem Höchstbetrag von 105 000 EUR.
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