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Im Zusammenhang mit den serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe gewährt die Union dem AFSSA, Laboratoire d’études sur la rage et la pathologie des animaux sauvages, Nancy, Frankreich, eine Finanzhilfe für die Funktionen und Aufgaben gemäß Anhang II der Entscheidung 2000/258/EG. Die Finanzhilfe der Union beläuft sich für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 auf 100 % der beihilfefähigen Ausgaben, die diesem Laboratorium im Rahmen des Arbeitsprogramms entstehen, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1754/2006, mit einem Höchstbetrag von 140 000 EUR.
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