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Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Quecksilberverbindungen als Wirkstoff enthalten, ist gemäß der Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten , verboten. Darüber hinaus ist gemäß der Richtlinie 98/8/EG das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bioziden, die Quecksilberverbindungen enthalten, nicht erlaubt. Die Einfuhrentscheidung für Quecksilberverbindungen, die im PIC-Rundschreiben X veröffentlicht wurde, sollte daher ersetzt werden.
Mit der Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte…
Die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen…
Die Chemikalien EDB (1,2-Dibromethan) und Dinoseb und seine Salze und Ester unterliegen der Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das…
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ethylenoxid aufgrund der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das…
Seit dem 1. Juli 2008 ist Methamidophos nicht mehr in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG enthalten, so dass alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die…
Die Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln enthält Bestimmungen für Pflanzenschutzmittel und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.