Erwägungsgrund 1 32009D0983
Die Republik Litauen (nachstehend „Litauen“ genannt) hat dem Rat am 23. November 2009 einen Antrag auf Erlass einer Entscheidung nach Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Absicht Litauens vorgelegt, litauischen Landwirten eine staatliche Beihilfe für den Erwerb staatlicher landwirtschaftlicher Flächen zu gewähren.