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Die Mitglieder der Sachverständigengruppe sollten ad personam ernannt werden und die Kommission unabhängig beraten. Sie sollten über ergänzendes Fachwissen und sowohl über wissenschaftliche als auch praktische Kenntnisse verfügen. Die Zusammensetzung der Sachverständigengruppe sollte eine angemessene geografische Ausgewogenheit innerhalb der Europäischen Union widerspiegeln.
Die Mitglieder der Sachverständigengruppe werden ad personam ernannt; sie beraten die Kommission unabhängig von externen Weisungen.
Die Gruppe besteht aus Regierungssachverständigen und unabhängigen Sachverständigen. Jeder Mitgliedstaat benennt einen Regierungssachverständigen, der mit…
Die Mitglieder der Gruppe werden von der Kommission aus einer Reihe von Experten mit Fachkompetenz und Erfahrungen im Hinblick auf die Vermittlung von…
Die Gruppe sollte sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten mit Fachkenntnissen auf dem betreffenden Gebiet zusammensetzen. Die Kommission sollte im Interesse…
Daher ist eine aus unabhängigen Sachverständigen bestehende Gruppe einzusetzen, deren Mandat und deren Strukturen festzulegen sind.
Die Kommission ernennt Sachverständige mit Fachkenntnissen auf dem unter das Mandat der Gruppe fallenden Gebiet zu Mitgliedern der Gruppe. Zugrundegelegt werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.