Erwägungsgrund 8 32021R0444
Um den Beitrittsprozess und die Assoziierung von Drittländern zu unterstützen, sollte die Teilnahme am Programm, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen, beitretenden Ländern, Kandidatenländern, potenziellen Kandidaten und unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallenden Ländern offenstehen. Das Programm kann auch anderen Drittländern gemäß den Bedingungen offenstehen, die in spezifischen Vereinbarungen zwischen der Union und diesen Ländern über ihre Teilnahme an Programmen der Union festgelegt sind.