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Die Sachverständigengruppe sollte der Kommission Fachwissen auf verschiedenen Gebieten im Zusammenhang mit der Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Schulobstregelung zur Verfügung stellen. Außerdem sollte sie die Kommission bei der Ausarbeitung des in Artikel 184 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Berichts unterstützen.
Die Kommission kann die Sachverständigengruppe zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Schulobstregelung konsultieren.
Die Sachverständigengruppe hat die Aufgabe, die Kommission zu unterstützen bei
Um die erfolgreiche Durchführung der Schulobstregelung sicherzustellen, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine…
Es wird eine Sachverständigengruppe für technische Beratung bezüglich der Schulobstregelung, nachstehend „die Sachverständigengruppe“ genannt, eingesetzt.
Diese Expertengruppe sollte die Aufgabe haben, zum Austausch und zur Förderung vorbildlicher Praktiken bei der Vermittlung von Finanzwissen beizutragen und die…
Der Kommissionsvertreter in der Sachverständigengruppe sollte befugt sein, Sachverständige oder Beobachter mit Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.