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1. Alle Arten von Waffen mit einem Kaliber bis zu 12,7 mm und zugehörige Munition; 2. Panzerfäuste Typ-7, leichte Panzerabwehrwaffen und rückstoßfreie Gewehre und zugehörige Munition; 3. Visiere; 4. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Luftfahrzeuge mit Drehflügeln oder Hubschrauber; 5. Körperpanzer oder Schutzkleidung wie folgt: a. hartballistische Körperpanzer-Schutzplatten, die einen ballistischen Schutz größer/gleich Stufe III (NIJ 0101, 6 von Juli 2008) oder entsprechenden nationalen Anforderungen bewirken; 6. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Landfahrzeuge; 7. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Kommunikationsausrüstung.
1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme; 2. Waffen mit einem Kaliber über 12,7 mm sowie dafür besonders konstruierte Komponenten…
Liste der unter Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b fallenden Gegenstände 1. Alle Arten von Waffen mit einem Kaliber bis zu 12,7 mm und zugehörige Munition; 2.…
Liste der unter Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a fallenden Gegenstände 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme; 2. Waffen mit einem…
alle Arten von Waffen mit einem Kaliber bis zu 14,5 mm und zugehörige Munition;
1. Nicht in Anhang IV unter Nummer 3 aufgelistete Geräte und Einrichtungen, die besonders zur Auslösung von Explosionen durch elektrische oder sonstige Mittel…
1. Tetryl (Trinitrophenylmethylnitramin). 2. Nitrozellulose (mit einem Gehalt von mehr als 12,5 Gewichtsprozent Stickstoff); 3. Geräte, die sowohl besonders für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.