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Anhang V erhält folgende Fassung: „ANHANG V Liste der unter Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b fallenden Gegenstände 1. Alle Arten von Waffen mit einem Kaliber bis zu 12,7 mm und zugehörige Munition; 2. RPG-7, leichte Panzerabwehrwaffen und rückstoßfreie Gewehre und zugehörige Munition; 3. Visiere; 4. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Luftfahrzeuge mit Drehflügeln oder Hubschrauber; 5. Körperpanzer oder Schutzbekleidung wie folgt: a) hartballistische Körperpanzer-Schutzplatten, die einen ballistischen Schutz größer/gleich Stufe III (NIJ 0101.06 von Juli 2008) oder entsprechenden nationalen Anforderungen bewirken; 6. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Landfahrzeuge; 7. zur militärischen Verwendung besonders konstruierte oder geänderte Kommunikationsausrüstung. “
Liste der unter Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b fallenden Gegenstände 1. Alle Arten von Waffen mit einem Kaliber bis zu 12,7 mm und zugehörige Munition; 2.…
Folgender Anhang wird angefügt: „ANHANG V LISTE DER UNTER ARTIKEL 3 ABSATZ 2 BUCHSTABE b FALLENDEN GEGENSTÄNDE 1. Alle Arten von Waffen mit einem Kaliber bis zu…
„ANHANG III LISTE DER UNTER ARTIKEL 1 ABSATZ 3 BUCHSTABE d ZIFFER ii FALLENDEN GEGENSTÄNDE 1. Alle Arten von Waffen mit einem Kaliber bis zu 14,7 mm und…
Anhang IV erhält folgende Fassung: „ANHANG IV Liste der unter Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a fallenden Gegenstände 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich…
1. Alle Arten von Waffen mit einem Kaliber bis zu 12,7 mm und zugehörige Munition; 2. Panzerfäuste Typ-7, leichte Panzerabwehrwaffen und rückstoßfreie Gewehre…
Liste der unter Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a fallenden Gegenstände 1. Boden-Luft-Flugkörper, einschließlich tragbarer Flugabwehrsysteme; 2. Waffen mit einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.