Erwägungsgrund 2 32010D0299
Die ERG hat einen wertvollen Beitrag zur Vereinheitlichung der Regelungspraxis geleistet, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und zwischen diesen Behörden und der Kommission erleichtert und letztere auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation beraten und unterstützt hat.