Erwägungsgrund 3 32010D0299
Der Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation von 2002 wurde durch die Richtlinien 2009/140/EG und 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geändert und durch die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros ergänzt.