Erwägungsgrund 4 32010D0299
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 wurde durch die Einsetzung des GEREK selbst und durch dessen stärkere Einbindung in die Ausarbeitung der Regulierungspolitik und in die Mechanismen zur Gewährleistung einer unionsweit einheitlichen Anwendung der Regeln die bis dahin von der ERG wahrgenommene Rolle gestärkt und im geänderten Rechtsrahmen klarer anerkannt. Insbesondere soll gemäß der Verordnung das GEREK die ERG ersetzen und als ein ausschließliches Forum für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und zwischen diesen und der Kommission bei der Wahrnehmung aller ihrer Aufgaben innerhalb des EU-Rechtsrahmens fungieren.