Beschluss (EU) 2022/322 des Rates vom 18. Februar 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen zu den Anhängen 1, 6 bis 10, 14 und 17 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Nach Artikel 54 des Abkommens von Chicago kann der ICAO-Rat internationale Richtlinien und Empfehlungen (standards and recommended practices, im Folgenden „SARP“) erlassen und sie dem Abkommen von Chicago als Anhänge beifügen.
Erwägungsgrund 3 32022D0322
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