Erwägungsgrund 1 32010D0033
Mit der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 wird ein neuer gemeinsamer Rahmen für Unternehmensregister für ausschließlich statistischen Zwecken dienende Daten multinationaler Unternehmensgruppen geschaffen, um die Entwicklung von Unternehmensregistern in einem harmonisierten Rahmen zu gewährleisten.