Erwägungsgrund 2 32010D0033
Der Austausch vertraulicher Daten zwischen der Kommission und den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die „NZBen“), und zwischen der Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) sollte zur Sicherstellung der Qualität der Informationen multinationaler Unternehmensgruppen in der Union beitragen.