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Dieser Beschluss wird insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Beschlüsse des Sicherheitsrats gegebenenfalls überprüft, geändert oder aufgehoben.
Die Maßnahmen betreffend das Verbot der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung von iranischem Rohöl und iranischen Erdölerzeugnissen gemäß Artikel 3a werden spätestens bis zum 1. Mai 2012 insbesondere unter gebührender Berücksichtigung der Verfügbarkeit und der finanziellen Bedingungen für die Lieferung von Rohöl und Erdölerzeugnissen aus anderen Ländern als Iran überprüft, damit die Kontinuität der Energieversorgung der Mitgliedstaaten sichergestellt werden kann.
Die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie in Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle zwölf Monate überprüft. Ihre Gültigkeit für die betreffenden Personen und Einrichtungen erlischt, wenn der Rat nach dem in Artikel 24 genannten Verfahren bestimmt, dass die Bedingungen für ihre Anwendung nicht länger gegeben sind.
Die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen werden gegenüber Herrn Ali Akbar Salehi ausgesetzt.
Die in Artikel 20 Absatz 15 genannte Ausnahme in Bezug auf Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b, c und e sowie auf Artikel 20 Absatz 2, insofern er sich auf von Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b, c und e erfasste Personen und Einrichtungen bezieht, wird in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Monate, überprüft.
Die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie in Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens…
Die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 2 genannten Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle 12 Monate, überprüft. Ihre…
Die in Artikel 1 Absätze 6 und 7 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 1 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle 12 Monate oder…
Die in Artikel 2 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 2 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf…
Die in Artikel 4 Absätze 6 und 7 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 4 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate…
Die in Artikel 5 Absätze 5 und 6 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 5 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.