Erwägungsgrund 1 32010D0419
Am 17. April 2007 stellte das Unternehmen Syngenta Seeds SAS im Namen von Syngenta Crop Protection AG gemäß den Artikeln 5, 11, 17 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 bei der Kommission einen Antrag (im Folgenden „der Antrag“) auf Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von bereits existierenden aus der Maissorte Bt11 gewonnenen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten (einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen) und auf Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von bereits existierenden Futtermitteln (einschließlich Futtermittelzusätzen und Futtermittelausgangserzeugnissen), die Mais der Sorte Bt11 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, sowie von anderen Erzeugnissen als Lebens- und Futtermitteln, die Mais der Sorte Bt11 enthalten oder aus ihm bestehen, außer zum Anbau; zuvor waren die betreffenden Erzeugnisse gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstaben a und b bzw. Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben a und b der oben genannten Verordnung gemeldet worden. Ferner betrifft der Antrag die Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, die mit der Entscheidung 2004/657/EG der Kommission vom 19. Mai 2004 über die Genehmigung des Inverkehrbringens von Süßmais aus der genetisch veränderten Maissorte Bt11 als neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen worden waren. Zugleich beantragte Syngenta Seeds SAS auch die Zulassung von aus Körnermais der Sorte Bt11 bestehenden oder ihn enthaltenden Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, die bislang nicht in der Union zugelassen waren.