Erwägungsgrund 5 32010D0419
Die Zulassungen für das Inverkehrbringen der existierenden Erzeugnisse und für Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die Süßmais der Sorte Bt11 (frischer und in Dosen verpackter Süßmais) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, sollten erneuert werden, und die Zulassung für Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die Körnermais der Sorte Bt11 enthalten oder aus ihm bestehen, sollte gewährt werden unter Berücksichtigung der obigen Erwägungen und angesichts folgender Tatsachen: Die Syngenta Crop Protection AG (Schweiz) hat die Syngenta Seeds AG — Adressatin der Entscheidung 2004/657/EG — übernommen, so dass der Antrag auf Erneuerung der Zulassung im Namen derselben Rechtsperson gestellt wurde; die Antragstellerin hat bestätigt, dass ihr Antrag auch die Zulassung von aus Körnermais der Sorte Bt11 bestehenden oder ihn enthaltenden Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten abdeckt, und die Antragstellerin beabsichtigte, die Erneuerung der Zulassung der unter die Entscheidung 2004/657/EG fallenden Erzeugnisse vor Ablauf der Geltungsdauer dieser Entscheidung zu beantragen. Somit kann ein einziger Beschluss über alle diese Erzeugnisse mit einem einzigen Datum des Wirkungsbeginns erlassen werden. Folglich sollte die Entscheidung 2004/657/EG aufgehoben werden.