Entscheidung der Kommission vom 19. November 2009 über die staatlichen Beihilfen C 38/A/04 (ex NN 58/04) und C 36/B/06 (ex NN 38/06), die Italien zugunsten von Alcoa Trasformazioni gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 8112) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/460/EG)
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
Art. 5 32010D0460
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