Erwägungsgrund 2 32010D0051
Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, die unbefristete Verlängerung der Anstellungsverträge von Vertragsbediensteten zu genehmigen, wenn dies im Interesse des Dienstes ist, insbesondere dann, wenn das Amt angesichts der Dauer und/oder der Besonderheiten seiner Aufgaben aufgrund einer Verlängerung dieser Verträge auf unbestimmte Zeit die Möglichkeit hat, seine erfahrenen Mitarbeiter, die die Kontinuität und Wirksamkeit seiner Aufgaben gewährleisten können, weiter zu beschäftigen.