Erwägungsgrund 3 32010D0051
Die Beschäftigung von Vertragsbediensteten erfolgt in den Grenzen, die in Artikel 3a Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten vorgesehen sind.
Die Beschäftigung von Vertragsbediensteten erfolgt in den Grenzen, die in Artikel 3a Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten vorgesehen sind.