Beschluss der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 19. Januar 2010 zur Änderung des Beschlusses 2002/621/EG über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (2010/51/EU)
Der Einsatz von Vertragsbediensteten erfolgt im Rahmen der im Jahreshaushalt des Amtes vorgesehenen Mittel vorbehaltlich der Zustimmung des EPSO-Leitungsausschusses, in dem alle EU-Organe sowie als Beobachter der Vertreter des Europäischen Datenschutzbeauftragten und die Personalvertreter vertreten sind —
Erwägungsgrund 4 32010D0051
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