ENTWURF EINES BESCHLUSSES Nr. …/2010 DES AKP-EU-MINISTERRATES vom 22. Juni 2010 über die von der Unterzeichnung bis zum Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005, geltenden Übergangsmaßnahmen
Das Cotonou-Abkommen ist für einen Zeitraum von 20 Jahren geschlossen worden, der am 1. März 2000 begann. Es wurde jedoch die Möglichkeit vorgesehen, seine Bestimungen nach Ablauf jedes Fünfjahreszeitraums im Rahmen einer Überprüfung zu ändern.
Erwägungsgrund 1 32010D0614
Erwägungsgrund 1 32010D0614Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen