ENTWURF EINES BESCHLUSSES Nr. …/2010 DES AKP-EU-MINISTERRATES vom 22. Juni 2010 über die von der Unterzeichnung bis zum Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005, geltenden Übergangsmaßnahmen
Die Verhandlungen über die zweite Änderung des Cotonou-Abkommens wurden auf der Tagung des AKP-EU-Ministerrates vom 29. Mai 2009 offiziell aufgenommen und in Brüssel am 19. März 2010 abgeschlossen. Das Abkommen zur zweiten Änderung des Cotonou-Abkommens (nachstehend „Abkommen“ genannt), das am 22. Juni 2010 in Ouagadougou unterzeichnet wird, tritt mit dem Abschluss der Ratifizierungsverfahren nach Artikel 93 des Cotonou-Abkommens in Kraft.
Erwägungsgrund 3 32010D0614
Erwägungsgrund 3 32010D0614Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen