ENTWURF EINES BESCHLUSSES Nr. …/2010 DES AKP-EU-MINISTERRATES vom 22. Juni 2010 über die von der Unterzeichnung bis zum Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005, geltenden Übergangsmaßnahmen
Die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und die Mitglieder der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (nachstehend „Vertragsparteien“ genannt) erachten es als zweckdienlich, das Abkommen frühzeitig, ab dem Tag seiner Unterzeichnung, vorläufig anzuwenden.
Erwägungsgrund 5 32010D0614
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