Erwägungsgrund 3 32010D0655
Nach der Annahme des Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit beim Schutz der Küsten und Gewässer des Nordostatlantiks gegen Verschmutzung am 12. Dezember 2008 wurde das Zusatzprotokoll am 25. März 2009 im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.