Erwägungsgrund 6 32010D0655
Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens von Lissabon sind, sollten sich bemühen, ihre Urkunden zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung des Zusatzprotokolls möglichst gleichzeitig zu hinterlegen.