Beschluss der Kommission vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Einfuhrbedingungen für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung aus Drittländern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 8992) (2010/777/EU)
Die zurzeit vorliegenden Informationen über die in Drittländern geltenden Bedingungen reichen jedoch weiterhin nicht aus, um es der Kommission zu ermöglichen, solche Entscheidungen im Hinblick auf ein Drittland zu treffen.
Erwägungsgrund 2 32010D0777
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