Erwägungsgrund 4 32010D0777
Die Anwendung dieser Bedingungen sollte für einen Zeitraum gestattet werden, der mit der Übergangsfrist gemäß Artikel 21 der Richtlinie 2008/90/EG in Einklang steht.
Die Anwendung dieser Bedingungen sollte für einen Zeitraum gestattet werden, der mit der Übergangsfrist gemäß Artikel 21 der Richtlinie 2008/90/EG in Einklang steht.